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Ermittlungen und Observationen durch ausgebildete und qualifizierte Privatermittler aus Berlin

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Urteile zur Tätigkeit von  Detektiven und Detekteien in Deutschland

Kostenerstattung nach Einsatz einer Detektei / Detektiv

 

Kammergericht Berlin MDR 2003, 1444 (Ls.)

 

Die Einschaltung einer detektei ist erstattungsrechtlich erforderlich wenn aus vernünftiger Sicht der Partei ein konkreter Anlass oder Verdacht besteht und es für eine zweckentsprechende Rechts-

Verteidigung auf die Bestätigung der Verdachtsmomente durch nachvollziehbare Einzeltatsachen ankommen kann und diese nur durch eine Detektei sachgerecht ermittelt werden können.

 

 

 

OLG Celle ZfS 1982, 367

 

Täuscht der Versicherungsnehmer einen Verkehrsunfall vor, so muss er die Kosten der Ermittlungsaufwendungen des Versicherers tragen, die gegebenenfalls nach § 287 ZPO zu schätzen sind.