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Anforderungsprofil für private Ermittler (Privat- und Wirtschaftsdetektive)

Vorwort


In Deutschland gibt es keine gesetzlich fixierte Berufsordnung für Detektive, kein besondere Erlaubnispflicht zur Ausübung dieser komplexen Tätigkeit und keinen Berufsbezeichnungsschutz.


Dies bedeutet letztendlich: Jeder kann in Deutschland die Bezeichnung "Detektiv" führen und die damit verbundenen Arbeiten ausführen, unabhängig von der beruflichen Bildung, Erfahrung und persönlichen Eignung. Für die öffentliche Hand ist nur wichtig, dass das Gewerbe gemäß § 14 der GewO zur Anzeige gebracht wird. Das folgende Anforderungsprofil soll dem potentiellen Auftraggeber die Auswahl einer Detektei im Sinnes des Verbrauch-erschutzes erleichtern; denn Detektive sind für Privatpersonen, Rechtsanwälte, auch Firmen und Institutionen wichtige Ansprechpartner in Beweis-notfällen bei Zivil- und Strafprozessen sowie außerhalb von Prozessen zur Vorbereitung von Entscheidungen, Schadensabwehr und Durchsetzung
von Ordnungskriterien.

Speziell in den Bereichen des Eigentumsschutzes und der Wahrung der Persönlichkeitsrechte werden private Helfer zunehmend in Anspruch genommen. Die Privat- und Wirtschaftsdetektive leisten unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen und den berechtigten Interessen der Auftraggeber durch ihre Aktivitäten (Beobachten, Ermitteln, Recherchieren und gerichtsverwertbare Dokumentieren) und der branchenspezifischen Lösungsmöglichkeiten einen wesentlichen Beitrag zur Abwehr von Angriffen gegen die private Sicherheit als auch auf Rechts- und Wirtschaftsgüter.
Dabei wird durch den individuellen Eigentumsschutz (z. B. Diebstahl, Betrug, Unterschlagung, Untreue, Patentrechtsverstöße, Plagiate) auch erheblicher volkswirtschaftlicher Schaden verhindert, da jeder entgangene Gewinn eines Unternehmens gleichzeitig zu Steuerausfällen führt.
Diese wichtige Aufgabe erfordert von den Detektiven persönliche Zuverlässigkeit, Vertrauenswürdigkeit, berufliche Erfahrung und fachliche Qualifikation vor allem auf dem juristischen, kriminalistischen und psychologischen Gebiet, einschließlich technischer Kenntnisse (z. B. Videotechnik, Fotografie). Auch sind ohne kaufmännische Kenntnisse dauerhaft die ordentliche und erfolgreiche Führung einer Detektei nicht gewährleistet.

Die führenden deutschen Berufsverbände:

  • Bund Internationaler Detektive e. V. (BID)
  • Bundesverband Deutscher Detektive e. V. (BDD),
  • Deutscher Detektiv Verband e. V. (DDV)

haben in schon vor Jahrzenten eine Berufsordnung verbindlich vereinbart und sich damit freiwillig eine Handlungsnormative gesetzt. Bei

Regelverstößen durch Branchenvertreter (nicht nur bei Verbandsmitgliedern) werden diese allgemeingültigen Standesregeln sowohl von den Berufsverbänden als auch von den Gerichten als Entscheidungshilfe herangezogen. Rechtsanwälte, Richter, Staatsanwälte, IHK, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Detektiv- und Wirt-schaftsverbände kennen die fachkundigen und qualifizierten Detektive und stehen im Bedarfsfall für Jedermann bei der Suche geeigneter Beobachter und Ermittler beratend zur Verfügung. Organisation und Struktur Der selbständige Detektiv sollte Mitglied in einem der vorgenannten Berufsverbände sein, da sich die Mitgliedschaft verbindet mit:


• Anerkennung der berufsständischen Regeln und Pflichten (Berufsordnung,Berufsbildungsplan)
• Erfüllung der strengen Aufnahmebedingungen, wie Gewerbeanmeldung,möglichst Eintragung ins Handelsregister, persönliche Zuverlässigkeit(keine

  einschlägigen Vorstrafen, einwandfreier Leumund, wirtschaftlich geordnete Verhältnisse, d. h. keine Überschuldung bzw. keine eidesstattliche 

  Versicherung über Vermögenslosigkeit, Pfändung,Haftanordnung)
• mindestens zweijährige Berufserfahrung
• Einhaltung der Wettbewerbsbestimmungen
• Geprüfte, fachliche Befähigung bzw. Nachweis einer Berufsfortbildung, z. B.durch die Zentralstelle für die Ausbildung im Detektivgewerbe (ZAD).
  oder regelmäßige Fortbildung durch die Berufsverbände zugelassen und geprüft durch die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) in Köln

  oder vergleichbare Qualifikation.
• Preisgestaltung und Honorarvereinbarung erfolgt auf der Grundlage des ehrbaren Kaufmanns (Preistransparenz) unter Beachtung des von den

  genannten Verbänden empfohlenen Preisspiegels (Geprüft und von Gerichten zur Entscheidungsfindung anerkannt).

Dieser Preisspiegel zeigt folgende übliche Gebührensätze auf:


• Stundenhonorar für Privat- und Wirtschaftsdetektive zwischen 40,00 EUR und 110,00 EUR, unter Berücksichtigung nachstehender   Faktoren:

- Einsatz von besonders qualifizierten Spezialisten und Referenten, z.B. für Personalschulungen

- branchenspezifischen Vorleistungen
- permanente Fortbildung der Sachbearbeiter
- umfangreiche Ermittlungs- und Observationsvorbereitungen sowieAktenstudien
- ausführliche Expertisen und Gutachten, sowie schriftlicheBerichterstattung
- externe kriminaltechnische Untersuchungen und Gutachten - dabei st zu beachten, dass:

a. umfangreiche externe Aufwendungen und

b. der Einsatz externer Spezialisten im Allgemeinen höhere Stundensätze erforderlich machen

- Abdeckung außerordentlich höherer beruflicher Risiken
- Zuschläge für Wochenend-, Feiertags- und Nachteinsätze
- Wochenendeinsätze zwischen 50 und 100 % (berechnet von samstags 06.00 Uhr bis montags 08.00 Uhr)
- Nachteinsätze bis 50 % (berechnen sich in der Regel von 18.00 Uhr bis 08.00 Uhr)
- Feiertagseinsätze bis 150 %.

• Fahrzeugkosten

Die Kosten für den Einsatz von normalen Straßenfahrzeugen betragen in Abhängigkeit zum Fahrzeugtyp durchschnittlich pro Kilometer zwischen
0,90 EUR und 1,40 EUR zuzüglich einer stündlichen Bereitstellungspauschale. Für Fahrzeuge mit Sonderausstattung wird im Allgemeinen ein
Aufschlag gemäß der Sonderausstattung vereinbart. Bei der Durchführung von sogenannten Standobservationen wird z. B. für spezial gefertigte Observationsfahrzeuge bzw. Container ein Stundensatz von 10,00 EUR bis 30,00 EUR berechnet.


• Spesen

Werden im Allgemeinen nach Vereinbarung berechnet. Im Regelfall als Pauschalsatz.

• Detektivtechnik

- Die Kosten für spezielle Detektivtechnik sollten unter Beachtung der Auftragsspezifik gesondert vereinbart und die Gebühren für erforderliche

  Fotoarbeiten sollten nach dem jeweiligen Aufwand berechnet werden.

• Grundhonorar


Üblich sind, in Abhängigkeit vom Umfang und Qualität des Auftrages Gebührensätze zwischen 125,00 EUR und 5.00,00 EUR oder prozentuale
Sätze in Abhängigkeit vom Auftragsvolumen.

• Pauschalbeträge

Für Sondereinsätze bzw. lang andauernde Aufträge können pauschale Gebührensätze vereinbart werden. Diese leiten sich aus dem zu erwartendem personellen, technischen und zeitlichen Aufwand ab.

• Stundenhonorar für Kaufhausdetektive (Bewachungsfachkraft im Handel) zwischen 14,00 EUR und 24,00 EUR, unter Berücksichtigung nachstehender

  Faktoren:

- Vorlage der Gewerbezulassung gemäß § 34 a GewO
- Bescheinigung über die Teilnahme am IHK-Unterrichtungsverfahren
- Abschluss der ZAD-Ausbildung Testat "Kaufhausdetektiv"
- ständige Fortbildung der Sachbearbeiter
- Spezialisiert auf den Einsatz verdeckter und offener Video
- Überwachungsanlagen

• Auftragsvereinbarung und Realisierung erfolgen im Rahmen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen als entgeltliche Geschäftsbesorgung.

• Die Auftragsentgegennahme wird ausschließlich bestimmt vom berechtigten Interesse des Auftraggebers und muss in jedem Einzelfall mit größter    

  Sorgfalt geprüft werden. Zur Auftragsrealisierung werden nur speziell qualifizierte und befähigte Detektive eingesetzt. Diese Regel gilt auch, wenn

  keine eigenen festangestellten Mitarbeiter eingesetzt werden, sondern in Kooperation mit einer anderen Detektei ein sogenannter Kollegenauftrag

  durchgeführt wird.

• Exakte, aussagefähige Firmierung, möglichst mit namentlicher Benennung des Detektivinhabers (bei juristischen Personen müssen die Eigentums-

  verhältnisse für den Auftraggeber nachvollziehbar sein).

Ausstattung

• Informations- und Fachbuchsammlung

• Computertechnik

• Grundausstattung einer Detektei wie:

- Fotoapparate und Fotofallen mit verschiedenen Objektiven und Tarnungen

- Videotechnik für den offenen und verdeckten Einsatz mit verschiedenen Objektiven (Nadelöhr etc.)

- Ferngläser unterschiedlicher Brennweiten

- Nachtsichtgeräte, Restlichtaufheller

- UV-Lampen

- chemische und technische Fangmittel

- Observations- und sonstiger Einsatzfahrzeuge und Tarnmittel

- Beweismittelsicherungsbehälter unterschiedlicher Größen

- Kommunikationselektronik z. B. Funktechnik, Mobiltelefone etc.

- sonstige technische Hilfsmittel

• Straf-, Rechtschutz- und Vermögensschadenshaftpflichtversicherung

• Referenzen von Rechtsanwälten, Steuerberatern und unabhängigen Dritten,unter strengster Wahrung der Auftraggeberinteressen

• Abschluss ordnungsgemäßer Dienstleistungsverträge auf der Grundlage des BGB

• Schriftliche Fixierung der Kundenaufträge, besonders hinsichtlich der zum Einsatz kommenden Kräfte, Fahrzeuge und technischen Hilfsmittel;

  einschließlich der Vereinbarung über Kostenaufwand, Durchführungszeitraum, sonstige Terminvereinbarungen, Berichtsform usw.

• Regelmäßige Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen

Schlussbetrachtung

Den potentiellen Auftraggebern wird empfohlen, folgende Punkte bei der Auswahl unbedingt zu berücksichtigen:

1. Referenzen vorlegen oder nennen lassen, dazu gehört auch die Frage, ob der Detektiv Mitglied eines Berufsverbandes ist bzw. ob bei den

   Verbänden Hinweise zu dem Detektiv vorliegen, falls dieser kein Verbandsmitglied ist.

2. Erfolgt durch den Detektiv eine eingehende auftragsbezogene Information unter Nennung der Erfolgsaussichten?

3. Honorare sind, unter Beachtung des vorgenannten Preisspiegels, grundsätzlich schriftlich zu vereinbaren.

4. Falls weitere Mitarbeiter zum Einsatz kommen, sollte sich nach deren Qualifikation und fachliche Befähigung erkundigt werden.

Anmerkung:

Abweichend vom Originaltext wurden lediglich statt der DM-Beträge der umgerechnete EUR-Satz aufgeführt. Adressdaten wurden wegen fehlenden aktuellen Angaben nicht aufgeführt.

Der Originaltext wurde in der inzwischen eingestellten Fachzeitung „Detektivkurier“ abgedruckt. Die im Text benannten Fach- und Berufsverbände haben die inhaltlichen Aussagen in der Originalfassung autorisiert

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